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AGBs

Information zur Behandlungskostenübernahme durch Ihre Versicherung:

Ob und in welcher Höhe Rechnungen von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif bei Ihrer Versicherung ab. Ich empfehle Ihnen dies bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch-wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder Krankenversicherungen, wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe fällig.

Berechnungsgrundlage für mein Honorar:

Für Heilpraktikerleistungen (z.B. Physiotherapie ohne ärztliches Rezept) verwende ich zur Berechnung meines Honorars den Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1985.
In diesem Fall wird ein Mindestsatz von 9€ für 6 Minuten vereinbart.
Für eine chiropraktische Behandlung werden 70€ berechnet.

Physiotherapeutische Behandlungen mit ärztlichem Rezept werden als Privatabrechnung liquidiert. Hierbei bleibe ich bei meinen Preisen unterhalb des 2,3-fachen Satzes der VdeK. Es wird vor Behandlungsbeginn eine separate Honorarvereinbarung geschlossen. Bitte geben Sie dafür die ärztliche Diagnose und die verordneten Behandlungsmethoden an.

Die Preise im Überblick finden Sie hier: https://www.hnl.physio/preise

Vertragsschluss und Vereinbarung über Absage von Terminen:

Vertragsschluss
Als Patient schließen Sie mit HNL einen Behandlungsvetrag (Dienstvertrag i.S.d. §§ 611-630 BGB), der HNL zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Termin reserviert und dieser anschließend durch HNL bestätigt wird.

Absage von Terminen
Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit nur für Sie als Patienten reserviert wird.
Bitte sagen Sie Termine, die nicht wahrgenommen werden können, frühzeitig ab.
Spätestes jedoch 24 Stunden vor dem Termin.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.